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Schließanlagen / mechanische Sicherung

Unbestreitbar gehört das Grundbedürfnis nach Erhalt des Geschaffenen und Schutz der Privatsphäre zu den ureigensten menschlichen Bestrebungen. 

Beginnend mit dem Wunsch, den Zutritt zu den eigenen 4 oder mehr Wänden nur dem zu gestatten, der eingeladen und erwünscht ist, sollte auch der Zugriff zu persönlichen Werten und Unterlagen selbstbestimmt sein.

Aus diesem Grunde erfand jemand zur Abgrenzung unseres Lebensraumes die Tür. Wenn das eigene handwerkliche Geschick an Grenzen stößt, und der Wunsch nach Beratung laut wird, sind wir ein Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

So zum Beispiel gehört der Austausch von leicht zu überwindenden Schlössern in Wohnungs-, Haus- und Grundstückszugängen und weiterführende Sicherung von Türen und Fenstern auch für Privathaushalte zu unserem Tätigkeitsfeld.

Kontakt 

Was für den Einzelnen gilt, trifft im immer stärker werdenden Maße auch für den öffentlichen Bereich zu.

  • In einer Verwaltung wie den Amts- oder Kreisverwaltungsgebäuden sollen Besucherbewegungen nur in den zugelassenen Bereichen und zur Öffnungszeit gestattet sein. Die Ansammlung von Unterlagen der Bürger kann hier mit Hilfe von Schließanlagen oder Zutrittskontrollsystemen nur Berechtigten zugänglich gemacht werden.
  • Weiterhin ist in Gesundheitseinrichtungen der geregelte Zutritt auch eine Voraussetzung für die erfolgreiche Behandlung und den Infektionsschutz.
  • Die Wertkonzentration und das Know How auf  Firmengeländen und in Gebäuden macht oftmals umfangreichere mechanische Abgrenzungen notwendig. Spätestens an dieser Stelle wird die Verbindung mit Zutrittskontroll- und Schrankenanlagen sinnvoll.

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